BETRIEBSSICHERHEIT

Die Prüfung der elektrischen Geräte und Anlagen nach DGUV V3 gehört zu den Grundpflichten eines Unternehmers. Im Schadensfall muss der sichere Zustand der Betriebsmittel und die Einhaltung der Prüffristen nachgewiesen werden. Im Zweifel haftet der Arbeitgeber oder die zuständige Führungskraft.

Unser geschultes Personal, hochwertige Messtechnik und einer verständliche Aufarbeitung der Prüfergebnisse helfen Ihnen, Gefahren durch Strom abzuwenden.